Geschäftsbedingungen für Printprodukte

Für den Geschäftsverkehr zwischen der BR Productions – und Ihnen als Kunde/Kundin gelten die nachstehenden Lieferbedingungen.

Offerten

Offerten sind nur gültig, wenn keine Änderungen gegenüber der beschriebenen Ausführung vorgenommen werden. Die Gültigkeit beträgt 2 Monate.

Auftragsbestätigungen

Bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung eintretende Teuerungen werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber von uns weiterverrechnet. Die Auftragsbestätigung ersetzt die Offerte.

Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung anerkennen Sie unsere Preise und Geschäftsbedingungen.

Zahlungen und Preise

Bei Kleinaufträgen bis Fr. 50.– wird Barzahlung verlangt. Alle übrigen Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei verzögerten Zahlungen behalten wir uns vor, einen Verzugszins aufzurechnen. Preisanpassungen sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich, und die Preise verstehen sich überall exklusive Mehrwertsteuer. ei Internetprodukten (Website-Programmierung, Relaunch der Website, Anpassungen der Website, etc.) wird Vorrauskasse verlangt. Erst nach Zahlungseingang wird der Auftrag ausgeführt.

Liefertermin

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Einganges der vollständigen Druckunterlagen. Kann die Lieferung nicht rechtzeitig ausgeführt werden, werden Sie benachrichtigt. Dies berechtigt jedoch weder zur Auftragsannullierung noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

Gut zum Druck

Probeausdrucke sind von Ihnen auf Vollständigkeit des Textes, der Bilder und auf die Farbwiedergabe sowie Bildqualität zu prüfen. Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Zustimmung genehmigen Sie die Ausführung des Auftrages.

Datenaustausch

Zusätzliche Kosten für Mehraufwand, Autorkorrekturen und Datensalat werden separat verrechnet. Grössere zusätzliche Aufwendungen werden vorgängig mit Ihnen abgesprochen.

Mehr- oder Minderlieferung

Bis 10 Prozent der bestellten Menge können ohne anders lautende Vereinbarungen nicht beanstandet werden. Bei gelieferten Vordrucken oder geliefertem Papier muss der Zuschuss für die Produktion von Ihnen eingerechnet und übernommen werden.

Lagerung von Drucksachen in unserem Lager

Sämtliche Drucksachen und Papiere, welche bei der BR Productions verbleiben, werden auf Ihre Gefahr hin eingelagert. Die Versicherung ist Ihre Sache. Lager- und Transportkosten werden zu den festgelegten Ansätzen verrechnet.

Beanstandung und Mängel

Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Lieferung anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Branchenübliche Abweichungen im Druckbild oder der Druckfarbe sowie beim Material in Farbe und Struktur gelten nicht als Mängel. Speziell bei Farblaserdrucken und Digitaldruck sind zusätzlich technisch bedingte Differenzen der Registergenauigkeit zu akzeptieren.

Folgeschäden

Für Folgeschäden aus von uns gefertigten Produkten wird jede Haftung ausgeschlossen – auch bei Datenlieferung an Dritte.

Datenaufbewahrung

Sie sind in jedem Falle selber für die Datenaufbewahrung verantwortlich, ausser sie wurde ausdrücklich vereinbart. Ebenso besteht keine Verpflichtung zur Herausgabe von durch uns gefertigten Daten.

Copyright

Mit der Erteilung eines Auftrages erklären Sie automatisch, dass Sie über das Copyright und die sonstigen Rechte zur Veröffentlichung der Drucksache verfügen. Sie haften für jeden aus der Verletzung eines fremden Urheberrechts entstehenden Schaden.

Haftung

Die Haftung für Beschädigungen und Abhandenkommen von Unterlagen beschränkt sich auf den reinen Materialwert ohne Bearbeitung. Die Geltendmachung ideeller Werte und von Reisespesen, Autorenspesen, Aufnahmekosten usw. ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Abschluss der Versicherung für uns überlassene Unterlagen wie Originale Sache des Auftraggebers und schliesst eine Haftung unsererseits wegen Diebstahl, Transportschäden, Feuer, Beschädigungen vollständig aus.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Winterthur. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Vertragsbedingungen für Internetprodukte und Schulungen

1. Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website und die Erstellung der Website auf der Basis des Worldsoft Content Management Systems (CMS). Ein Worldsoft-CMS-Paket (Software als Service) ist dafür erforderlich. Der Auftragnehmer bestellt im Auftrag des Auftraggebers das vom Auftraggeber gewählte CMS-Paket bei der Worldsoft AG, Pfäffikon SZ, Schweiz. Leistungsumfang und Leistungserbringung für das Worldsoft-CMS sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. (2) Die dauernde Pflege der Website und Kundensupport nach der Fertigstellung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Bei Bedarf werden diese Dienstleistungen mit einem separatem Wartungsvertrag definiert.

(3) Der Umfang der Website und die detaillierte Leistungsbeschreibung werden in der Anlage 1 zu diesem Vertrag definiert. Die Anlage 1 ist ein integrierter Bestandteil dieses Vertrages.
 

2. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer entwickelt nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für die Website um eine gebrauchstaugliche Website herzustellen. Seine Leistung erbringt der Auftragnehmer in zwei Phasen nach Massgabe der folgenden Absätze 2 und 3.

(2) Konzeptphase: Der Auftragnehmer legt mit dem Auftraggeber einen Termin für die Produktion der Basisversion fest. Nach Erhalt der Angaben durch den Auftraggeber, entwickelt der Auftragnehmer die Basisversion ab diesem Datum. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale (Design) beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen.

(3) Fertigstellungsphase: Nach der Fertigstellung der Basisversion legen Auftragnehmer und Auftraggeber den Termin für die Produktion der Endversion fest. Nach Erhalt des Materials durch den Auftraggeber, erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website ab diesem Datum. Der früheste Fertigstellungstermin ist 15 Werktage nach Erhalt der kompletten Unterlagen (Texte und Bilder). Dieser Termin ist für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäss Punkt 3 des Vertrages (Mitwirkungspflicht).
 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggebern zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:
a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat möglichst unformatiert (.txt).
b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd, .ai. Oder in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.

(3) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer, die für die Produktion der Basisversion bzw. der Endversion benötigten Inhalte und Angaben, gemäss vorstehenden Absätzen, spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Produktionstermin für die Basisversion bzw. die Endversion zur Verfügung stellen.
 

4. Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Basisversion zeigt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber an. Die Abnahme der Basisversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt werden.

(2) Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber an. Die Abnahme der Endversion der Website erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, sofern diese den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Änderungswünschen die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt werden, vereinbaren die Parteien diese gemäss Punkt 6.2 zu handhaben. Die Abnahme der Endversion nach den Änderungen erfolgt automatisch nach 10 Tagen.

(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtig, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
 

5. Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Voraussetzung für die Nutzung der Website im Internet, ist die Dienstleistung von Worldsoft, wie in Punkt 1.1 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäss Punkt 6 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

(3) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.

6. Vergütung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer die in der Anlage 1 definierte Pauschalvergütung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Auftragnehmers gemäss der Punkte 1 und 2 dieses Vertrages und wird in der Anlage 1 näher definiert.

(2) Für Mehraufwendungen, die über die gemäss Punkt 1 und 2 vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien einen Stundensatz von CHF 120.00,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese weitere Leistungen erbringen soll.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem Stundensatz von CHF 120.00,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 3 dieses Auftrages nicht nachgekommen ist.
 

7. Zahlungsmodalitäten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Beginn der Leistungserbringung 50% der im Punkt 6 Absatz 1 vereinbarten Vergütung zu zahlen. Der Anbieter wird dem Auftraggeber eine Anzahlungsrechnung stellen die innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig ist.

(2) Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäss Punkt 6 Absatz 2 und 3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
 

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Website haftet der Auftragnehmer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstösse zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstösse in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und ausservertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.
(3) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftraggebers beträgt ein Jahr.
 

9. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen gemäss § 2 dieses Vertrages nachhaltig verletzt.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäss § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
 

10. Schlussbestimmungen des Vertrages

(1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

(3) Der Auftraggeber bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Winterthur in der Schweiz. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggebern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).


Hagenbuch, Mai 2013

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